AGB

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsgegenstand
Die "DSG GROUP" bietet Miet-, Bau-, Umzugs- und andere damit zusammenhängende Dienstleistungen nach Vereinbarung mit dem Mandanten an.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil des Vertrages mit dem Auftraggeber. Mit seiner Unterschrift stimmt der Besteller den nachfolgenden Bestimmungen zu.

II. Pflichten des Auftragnehmers
Die "DSG GROUP" verpflichtet sich, den Vertrag nach Treu und Glauben und mit hoher Qualität auszuführen.
Nur die mit dem Regisseur/Gestalter vereinbarten und schriftlich festgehaltenen Liefertermine sind verbindlich.
Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden, die durch minderwertige Materialien verursacht werden, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Zuge der Ausführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

III. Die Verpflichtungen des Kunden
Der Kunde hat eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % der vertraglich vereinbarten Vergütung einschließlich eines pauschalen Zuschlags von 30 Cent pro Kilometer bei einer Entfernung von 50 km vom Sitz der Gesellschaft in Hannover zu leisten.
Diese Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erfolgen.
Die Reisekostenpauschale gilt nur bei einer einzigen Reise des Auftragnehmers zur Erfüllung des Auftrags. Wenn der Auftragnehmer mehrmals reisen muss, ist eine gesonderte Vereinbarung über die Höhe der Reisekosten zu treffen.
Alle Kosten, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags anfallen, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen für die Durchführung des Auftrags erteilt, sind Ansprüche auf künstlerische und technische Leistungen nach Auftragsdurchführung ausgeschlossen. Verlangt der Kunde während der laufenden Produktion Änderungen, so trägt er die anfallenden Kosten.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Entschädigung für bereits begonnene Arbeiten zu verlangen.
Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde für Schäden gegenüber Dritten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Gegenstände rechtzeitig und pünktlich zu liefern. Ist zu diesem Zweck eine Einlagerung/Lagerung erforderlich, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.